Im Erbrecht hat Rechtsanwalt Florian Lahrmann die Fortbildung zum Fachanwalt für Erbrecht, den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung, bereits erfolgreich absolviert, so dass er Sie auch auf diesem Gebiet mit besonderer Sachkunde beraten und vertreten kann, etwa bei Fragen zur gesetzliche Erbfolge, zur Testamentsgestaltung und Nachlassplanung, auch unter besonderer berückssichtigung der Ebschaftssteuer, zum gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag, zum Vermächtnis, zum Pflichtteilsanspruch, zur Testamentsanfechtung, zur Erbausschlagung und Nachlassinsolvenz sowie in allen Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung sowie die rechtliche Betreuung, Betreuuerbestellung und Kontrollbetreuung.
Als Fachanwalt für Familienrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Florian Lahrmann durch besondere Qualifikation und Erfahrung sowie ständige Fortbildung im Bereich
des Familienrechts den entscheidenden Wissensvorsprung. Er berät und vertritt Sie bei Eheschließung, Trennung und Scheidung, in Sachen Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn und anderen Fragen des Familienrechts. Außerdem bietet er Ihnen spezielle Erfahrung im Bereich der binationalen Ehen und des Familiennachzugs, also Fällen mit Bezug zum Ausländerrecht und zum internationalen Familienrecht.
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