Kurzprofil ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
ROSE & PARTNER ist eine Kanzlei für Rechtsberatung und Steuerberatung für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Unser Team von Rechtsanwälten, spezialisierten Fachanwälten und Steuerberatern berät mittelständische Betriebe, Geschäftsführer, Gesellschafter aber auch Investoren, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Geschiedene etc.
Wir haben Büros in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Mailand. An den Standorten Hamburg, Berlin, München und Frankfurt betreuen wir Unternehmer im Wirtschaftsrecht und Privatpersonen im Erbrecht und Familienrecht. Unser Standort Italien dient uns als deutsch-italienische Kanzlei für die Beratung im italienischen Recht auch in Italien. Fragen mit Bezug zum italienischen Recht werden aber auch durch unsere Rechtsanwälte in Deutschland bearbeitet.
Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht beraten rund um die Themen Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterstreit, Kündigung von Gesellschaftern und Geschäftsführer sowohl bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG etc.) als auch bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).
Eine besondere Expertise von ROSE & PARTNER liegt im Aktienrecht und in der Beratung von Vorständen und Aufsichtsrägen, aber auch Aktionären. Das Gesellschaftsrecht ist wichtiger Schwerpunkt unseres Büros in Berlin.
Im Handelsrecht und Vertriebsrecht übernehmen unsere Rechtsanwälte sowohl die Beratung bei der Vertragsgestaltung als auch bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung für Unternehmen, Handelsvertreter oder sonstige Vertriebspersonen. Eine Kernkompetenz der Anwälte der Kanzlei liegt im Bereich Lizenz & Lizenzvertrag.
Am all unseren Standorten betreuen wir Finanzdienstleister und Investoren in allen Fragen der Finanzierung und des Aufsichtsrechts. Schwerpunkte sind die Unternehmensfinanzierung von der stillen Beteiligung bis zum Crowdfunding für Startups und die Beratung rund um die BaFin-Lizenz.
Der Geschäftsbereich Unternehmensnachfolge und Stiftung hilft mittelständischen Unternehmen und vermögenden Privatpersonen bei der langfristigen Sicherung des Vermögens, insbesondere mit den Instrumenten Familiengesellschaft oder Familienstiftung.
Im Immobilienrecht beraten wir in- und ausländische Investoren bei Immobilientransaktionen sowie der Immobilienfinanzierung.
Ebenfalls zum wirtschaftsrechtlichen Bereich gehört das Dezernat Arbeitsrecht, in dem sich unsere Rechtsanwälte mit den Themen Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Kündigungsschutzklage etc. befassen.
Im Bereich Erbrecht und Familienrecht erfolgt die Betreuung durch eine Fachanwältin für Erbrecht, eine spezialisierte Rechtsanwältin für Erbrecht sowie eine Scheidungsanwältin. Bei der Nachfolge werden insbesondere folgende Themen bearbeitet: Testament, Erbschein, Erbengemeinschaft, Erbschaftsteuer, Pflichtteil, Enterbung, Schenkung etc. Im Familienrecht stehen die Themen Scheidung und Ehevertrag mit den Bereichen Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt aber auch Adoption etc. im Vordergrund. Besondere Spezialität sind die Scheidungen von Unternehmern oder auch die Managerscheidung.
Zum Geschäftsbereich gewerblicher Rechtsschutz, der in der Kanzlei ebenfalls von einem Fachanwalt betreut wird, gehören die Rechtsgebiete Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, aber auch Internetrecht oder Medienrecht.
Als interdisziplinäre Kanzlei und einer Vielzahl spezialisierter Fachanwälte, Rechtsanwälte und Steuerberater kann ROSE & PARTNER auch komplexe Gestaltungen im Bereich Asset Protection zum Schutz von Betriebsvermögen und Privatvermögen vornehmen. Hierzu bedarf es der Zusammenwirkung von Fachleuten aus dem Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und dem Steuerrecht. Durch eine rechtzeitige Gestaltung ist es dem beauftragten Rechtsanwalt möglich, den Zugriff von Gläubigern, Pflichtteilsberechtigten, Geschiedenene oder auch des Finanzamts auf das Vermögen zu erschweren oder gar ganz zu verhindern.
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